Verhinderungspflege

Pflegebedürftige haben bei ihrer Pflegekasse für vier Wochen oder bis zu einem Betrag von Euro 1510,-- pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzkraft oder einen Verhinderungspflegeplatz in einer Einrichtung, wenn die ehrenamtliche Pflegeperson  - zum Beispiel wegen eines Urlaubes oder Krankheit - ausfällt.

Die Lebenshilfe Fürth bietet zurzeit in ihren Wohnstätten zwei Verhinderungspflegeplätze für erwachsene Menschen mit Behinderung an.

Über die Voraussetzungen, die Kosten und die sonstigen Rahmenbedingungen informieren wir Sie gerne.

Kontakt

Koordination Verhinderungspflege

Barbara Würsching
Telefon: 0911 / 973 89- 33
Email: vhp@lebenshilfe-fuerth.de