Ambulant Begleitetes Wohnen

Ihr Weg in die Selbstständigkeit

Was bedeutet Ambulant Begleitetes Wohnen?

Sie erhalten individuelle Unterstützung und Begleitung, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Ambulant bedeutet, dass die Unterstützung unabhängig von Ihrer derzeitigen bzw. künftigen Wohnform ist. Wir begleiten Sie, wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung wohnen, wenn Sie mit Ihrem/r Partner/in zusammenleben oder in einer Wohngemeinschaft.

Wenn Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, können Sie die Unterstützung nutzen, um Alltagsfähigkeiten zu erlernen und schrittweise selbstbestimmt leben zu können.

Ausgehend von Ihren Wünschen und Bedürfnissen unterstützen wir Sie beim Erlernen einer unabhängigen Lebensführung. Dazu brauchen wir Ihre aktive Mitarbeit.

Für wen ist Ambulant Begleitetes Wohnen geeignet?

Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, die selbständig wohnen möchten und die bereits über bestimmte Basisfähigkeiten der Selbstversorgung verfügen, können sich durch dieses Angebot weiterentwickeln.

Wie unterstützen wir Sie?

Auf dem Weg in die größtmögliche Selbstständigkeit bieten wir Ihnen Beratung, Unterstützung und Begleitung in unterschiedlichen Lebensbereichen an. Ausgehend von Ihrem persönlichen Bedarf werden Art und der Umfang der Begleitung bestimmt:

Typische Unterstützung erhalten Sie bei:

  • Haushaltsführung, Einkäufen
  • Umgang mit Geld
  • Behördenangelegenheiten
  • gesundheitlichen Fragen
  • Arbeitssuche und Tagesstruktur
  • Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen
  • Teilnahme an Freizeitangeboten
  • Reiseplanung, auch Reisebegleitung
  • Netzwerkarbeit (Absprachen und Planung von weiteren Unterstützungsangeboten) mit anderen Einrichtungen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Arbeitgebern, Werkstätten, Integrationsfachdienst, Ärzte, gesetzliche Betreuer

Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen!

Wer zahlt das Ambulant Begleitete Wohnen?

Die Betreuungskosten werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch den zuständigen Sozialleistungsträger übernommen.

Die Betreuungskosten können als Sachleistung oder im Rahmen des Persönlichen Budgets beantragt und abgerechnet werden.

Bei der Klärung der Finanzierung und beim Antragsverfahren unterstützen und begleiten wir Sie gerne.

Kontakt

Ambulant Begleitetes Wohnen

Karolinenstr. 108
90763 Fürth

Tel.: 0911 / 97 79 05 03

Ansprechpartner:
Martin Riegger
Bereichsleitung